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Diakonie-Sozialstation Nienburg • Ziegelkampstraße 7C • 31582 Nienburg
Tel. 05021 - 77 00 • Fax 05021 - 76 42
E-Mail info@sozialstation-nienburg.de • Web www.sozialstation-nienburg.de
Sie organisieren Ihre Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte selbst?
Wir übernehmen den von der Pflegekasse vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuch nach § 37 SGB XI.
Beim ersten Mal rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin, nach dem Sie von der Pflegekasse das entsprechende Schreiben erhalten haben. Alle weiteren Termine werden von uns vorgemerkt. Nach Abstimmung des Termins mit Ihnen und erfolgtem Besuch rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Bitte schreiben Sie uns eine oder rufen sie uns an, wenn Sie sich als neuer Pflegeberatungskunde vormerken lassen möchten.
Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege führen examinierte Krankenschwestern, -pfleger und examinierte Altenpflegerinnen ärztliche Verordnungen als medizinische Leistung ambulant durch.
Als langjähriger Vertragspartner aller Pflegekassen erbringen unsere Fachkräfte grundpflegerische Leistungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung und im hauswirtschaftlichen Bereich. Unser Fachpersonal verfügt über Kenntnisse und Erfahrungen in gerontopsychiatrischer Pflege sowie in der Betreuung von altersverwirrten Menschen.
Bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen handelt sich um einen Zuschuss, der zweckgebunden nur für die gesetzlich normierten Sachleistungsangebote, die nachfolgend genannt werden, in Betracht kommt. Hierbei handelt es sich um Angebote, die auf die Entlastung der/des pflegenden Angehörigen/Lebenspartners bzw. Pflegepersonen ausgerichtet sind.
Die Pflegekasse erstattet die entstandenen Aufwendungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen in Höhe von bis zu 125 EUR monatlich. Nicht in Anspruch genommene Beträge für zurückliegende Monate können in den Folgemonaten des Kalenderjahres berücksichtigt werden.
Achtung: Nicht verbrauchte Ansprüche verfallen am 30.06. des Folgejahres!
Die Erstattung erfolgt gegen Nachweis entsprechender Aufwendungen und ergänzt bei Pflegebedürftigen die ambulanten Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung) sowie die teil- bzw. stationären Leistungen (Tages-/ Nachtpflege, Kurzzeitpflege).
Bei Verhinderung , Urlaub oder Überlastung von pflegenden Angehörigen übernehmen wie die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu Hause. Bei stundenweiser Verhinderung wird das Pflegegeld an die Angehörigen weiter gezahlt.
Pflegegeldbeziehern bieten wir die gesetzlich vorgeschriebenen Besuche nach § 37,3 SGB XI, zur Gewährleistung der Pflegequalität ind er häuslichen Pflege. Diese Pflegeberatung ist für Sie kostenlos!
Bei Krankheit oder Abwesenheit der haushaltsführenden Person übernehmen unsere Haus- und Familienpflegerinnen die Versorgung des Haushalts.
Wir pflegen, beraten, begleiten ...